Apfelfest 03

Für Äpfel, die in frischem Zustand an den Verbraucher geliefert werden, gilt eine spezielle Vermarktungsnorm der Europäischen Union. Äpfel für die industrielle Verarbeitung fallen nicht darunter.

Die EU-Vermarktungsnorm ordnet die Früchte nach Qualität, Form und Größe in folgende drei Klassen ein:

  • Klasse Extra
    Die Äpfel sind von höchster Qualität und weisen alle sortentypischen Eigenschaften in Form, Größe und Farbigkeit auf. Sie haben keine Mängel mit Ausnahme sehr leichter oberflächlicher Schalenfehler, die aber das allgemeine Aussehen, die Qualität und Haltbarkeit nicht beeinträchtigen. Das Fruchtfleisch zeigt keine Mängel, der Stiel ist unverletzt.
  • Klasse I
    Die Äpfel sind von guter Qualität und weisen alle sortentypischen Eigenschaften in Form, Größe und Färbung auf. Leichte Fehler in Form und Färbung sind erlaubt, so lange sie nicht das allgemeine Aussehen, die Qualität und Haltbarkeit beeinträchtigen. Der Stiel kann fehlen, sofern die Bruchstelle glatt und die Schale am Stielansatz unbeschädigt ist. Das Fruchtfleisch zeigt keine Mängel. Leichte Schalenfehler sind erlaubt.
  • Klasse II
    Die Äpfel haben eine marktfähige Qualität und erfüllen alle Mindesteigenschaften. Fehler sind zulässig, so lange die wesentlichen Merkmale von Qualität und Haltbarkeit bestehen bleiben. Der Stiel kann fehlen, das Fruchtfleisch ist frei von größeren Mängeln.

Für alle Klassen und Sorten gilt eine Mindestgröße von 60 mm Durchmesser oder ein Mindestgewicht von 90 g. Kleinere Früchte sind zulässig, wenn sie einen bestimmten Reifegrad – einen sogenannten Brix-Wert – erreicht haben und einen Durchmesser > 50 mm haben oder über 70 g wiegen.

In der Vermarktungsnorm sind Inhaltsstoffe und Geschmack nicht ausdrücklich erwähnt. Über die Einhaltung der Mindesteigenschaften (Entwicklung und Reife) und Klassenkriterien, insbesondere der Klassen Extra und I, sind jedoch die für die jeweilige Sorte typischen Werte gewährleistet.

Quelle: Leo Frühschütz

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