Äpfel vor der Ernte

Mindesteigenschaften

Alle im Handel befindlichen Äpfel müssen folgende Mindesteigenschaften aufweisen:

  • ganz und gesund
  • sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen
  • praktisch frei von Schädlingen sowie Schäden durch Schädlinge
  • frei von fremdem Geruch und Geschmack
  • frei von starker Glasigkeit (ausgenommen Sorte Fuji)
  • frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit

Die Entwicklung und der Zustand der Äpfel muss so sein, dass sie

  • einen ausreichenden Reifegrad aufweisen,
  • durch weiteres Reifen den angemessenen Reifegrad der jeweiligen Sorte erreichen können,
  • Transport und Hantieren gut aushalten und
  • in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen.

 Kennzeichnung

Die EU-Vermarktungsnormen schreiben eine bestimmte Kennzeichnung von Äpfeln vor. Bei lose verkaufter Ware müssen folgende Informationen auf einem Schild neben den Früchten angegeben sein:

  • Ursprung (= Ernteland)
  • Sorte oder Handelstyp
  • Klasse
  • Größe, Gewicht beziehungsweise Stückzahl
  • (Grund-)Preis
  • eventuell Zusatzstoffe, beispielsweise der Hinweis “gewachst”

Verpackte Äpfel sind auf dem Etikett zusätzlich mit Stückzahl oder Gewicht sowie Name und Adresse des abpackenden Betriebes/Absenders bei Fertigpackungen des Verkäufers gekennzeichnet.

Quelle: Leo Frühschütz

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Der Landesverband „Sächsisches Obst“ e. V. vertritt die Interessen der Obstbaubetriebe in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Angebaut werden Äpfel, Sauerkirschen, Süßkirschen, Pflaumen, Birnen und Beerenobst.

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Tel.: 0351-2 64 10 74
Fax: 0351-2 64 10 75

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