Mindesteigenschaften
Alle im Handel befindlichen Äpfel müssen folgende Mindesteigenschaften aufweisen:
- ganz und gesund
- sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen
- praktisch frei von Schädlingen sowie Schäden durch Schädlinge
- frei von fremdem Geruch und Geschmack
- frei von starker Glasigkeit (ausgenommen Sorte Fuji)
- frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit
Die Entwicklung und der Zustand der Äpfel muss so sein, dass sie
- einen ausreichenden Reifegrad aufweisen,
- durch weiteres Reifen den angemessenen Reifegrad der jeweiligen Sorte erreichen können,
- Transport und Hantieren gut aushalten und
- in zufrieden stellendem Zustand am Bestimmungsort ankommen.
Kennzeichnung
Die EU-Vermarktungsnormen schreiben eine bestimmte Kennzeichnung von Äpfeln vor. Bei lose verkaufter Ware müssen folgende Informationen auf einem Schild neben den Früchten angegeben sein:
- Ursprung (= Ernteland)
- Sorte oder Handelstyp
- Klasse
- Größe, Gewicht beziehungsweise Stückzahl
- (Grund-)Preis
- eventuell Zusatzstoffe, beispielsweise der Hinweis “gewachst”
Verpackte Äpfel sind auf dem Etikett zusätzlich mit Stückzahl oder Gewicht sowie Name und Adresse des abpackenden Betriebes/Absenders bei Fertigpackungen des Verkäufers gekennzeichnet.
Quelle: Leo Frühschütz